Jordheim

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Nordmänner, Heiden, Barbaren und Wilde.
All das schimpfte man die Männer aus dem Norden, aber wer waren sie wirklich
? Waren die Wikinger wirklich nur dumbe Gesellen in Fellen und trafen ihre nicht sehr schmeichelhaften "Spitznamen" wirklich zu? Die heutige Wissenschaft zeichnet ein anderes Bild der Kultur der Wikinger, einer Kultur von Handwerkern, Händlern, Seefahrern und auch Eroberern und Kriegern, deren Leben die Entwicklung Europas bis heute beeinflusst hat!

 
Rechtsprechung -  Das Thing:
Die richtende Versammlung der Wikinger wurde Thing genannt. Es bestand aus 12 freien Männern oder bei besonderen Entscheidungen aus 2 oder 3 mal 12 Männern. Der "Lovsigemannen" (Rechtssprecher) spricht im Namen der Jury wie die Rechtsprechung lautet. Wurde der Angeklagte schuldig gesprochen mußte er bezahlen oder er wurde verbannt. Als Verbannter mußte er außerhalb der Gemeinschaft leben und hatte keinerlei Rechte mehr.

Rechtsprechung - Der Holmgang:
Er war die übliche Lösung für Streitigkeiten. Es gab detaillierte Regeln für einen Holmgang. Wenn das Duell in der Nähe der Küste stattfand wählte man eine kleine (unbewohnte) Insel oder eine Schäre. Im Landesinneren suchte man eine abgelegene Stelle auf. Als Waffen waren Schwert und Schild üblich. Wenn das erste Blut auf den Boden tropft war der Holmgang entschieden. Ein Duell zu gewinnen galt als Zeichen, daß der Gewinner recht hatte. Dem die Götter hold waren verdiente es. Mit der Einführung des Christentums wurde der Holmgang verboten.

Rechtsprechung - Eisenprobe (Járnburðr): Die christliche Kirche führte die Eisenprobe als Rechtsprechung ein. Die üblichste Methode war, ein Stück Eisen aus einem Topf mit Kochendem Wasser zu nehmen und neun Schritte mit dem eisen in den Händen zu machen. Diese Art der Rechtsprechung überlebte die Wikingerzeit. Inga von Varteig bat um die Eisenprobe für seinen Sohn Håkon Håkonson (König Norwegens von 1217 bis 1263). Glühende Kohlen/Eisen: Man konnte auch 12 Schritte über glühendes Eisen gehen um den Wahrheitsgehalt seiner Aussage oder seine Unschuld zu beweisen. Die Füße wurden nach 3 Tagen untersucht. Wenn die Wunden rein waren war die Unschuld bewiesen. Harald Gille Norwegens König bewies sein Anrecht auf den Thron mit dieser Methode. Die christliche Kirche führte diese Methode als Gottesbeweis ein und schaffte sie im Jahre 1247 auch wieder ab.
© 2008 Walter Ruf / www.jordheim.info